Typ und Genetik
Das Hash CBD Wedding Cake von Natural Suit wurde organisch, ohne Pestizide gewonnen und verfügt über alle Qualitäts- und Sicherheitszertifikate, einschließlich derjenigen, die bestätigen, dass es frei von Pestiziden und GVO ist, das bedeutet, dass die Pflanzen, von denen es abstammt, nicht mit genetisch veränderten Hormonen behandelt wurden. Dieser Extrakt wird ausschließlich aus Sorten des naturbelassenen Hanfs mit hohem CBD Gehalt gewonnen.
Es hat CBD-Gehalte von über 25%, gegenüber >0.02% THC, so dass es sicherlich keine psychoaktiven Wirkung hat. Das Harz hat eine ausgezeichnete dunkle Farbe auf der Außenseite und eine helle Farbe im Inneren, die süße Essenzen freisetzen wird, sobald man seine weiche und formbare Textur prüft.
Die Harze werden in einer geruchshemmenden Verpackung geliefert, um ihre Frische und Qualität zu erhalten. Der Reißverschluss stellt sicher, dass es so oft geöffnet und geschlossen werden kann, wie man möchte, ohne die Eigenschaften des Produkts zu verlieren. Das Paket enthält 2g des ausgereiften und verzehrfertigen Hash CBD.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Cannabis-Behandlungen genutzt wird, sollten diese Behandlungen von einer zertifizierten medizinischen Autorität einzig und ausschließlich empfohlen werden.
Meinung von La Huerta
Der interessierte Züchter kann im La Huerta Grow Shop viele weitere CBD-Produkte finden. Auch Extrakte, E-Liquids oder CBD-Öle. Im Einklang mit den spanischen und europäischen Gesetzen:
Produkt für Sammlerzwecke.
Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Verordnungen seines Herkunftslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
- In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
- Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
- Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
- Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
- Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.
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