Die CBD-Blüten Watermelon von Xuxes haben ein exquisites Aroma von Wassermelone, süß und fruchtig. Sie haben einen hohen Gehalt an CBD (Cannabidiol), dessen mögliche medizinischen Eigenschaften derzeit untersucht werden.
Aufgrund ihres kaum wahrnehmbaren THC-Gehaltes (Tetrahydrocannabinol) haben sie keine psychoaktiven Wirkungen.
Die Packung enthält 3 Gramm CBD-Blüten, die alle ihre geschmacklichen Eigenschaften bewahren.
Die CBD-Blüten Watermelon von Xuxes haben einen süßen, fruchtigen und tropischen Geruch, fast wie eine Wassermelone, man kann sogar eine bittere Note bemerken. Diese CBD-Blüten wurden in Italien angebaut und haben eine runde Form mit einer mittleren/großen Größe.
Neben seiner grünen Farbe können Sie lila Akzente erkennen. Diese Sorte wird definitiv genossen, da sie eine spektakuläre Genetik hat.
Die Konzentration von Cannabinoiden in CBD Watermelon: THC <0,2%, CBG <2%, CBD <14%
CBD ist ein Cannabinoid, das medizinische Eigenschaften haben kann und dessen Gebrauch in Ländern wie Großbritannien, Österreich, Italien, Uruguay oder Portugal unter anderem normalisiert ist. Nach verschiedenen Studien hat Cannabidiol (CBD) therapeutische Eigenschaften, die dazu beitragen, Schlaflosigkeit, Angst, Schmerzen, Entzündungsprozesse usw. zu lindern.
In Übereinstimmung mit spanischen und europäischen Gesetzen:
Produkt für Sammler.
Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Vorschriften seines Herkunftslandes.
Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.