Die CBD Blüten Tangerina von La Catalana CBD sind ideal für Anbauer, die THC durch ein anderes Cannabinoid ohne psychoaktive Wirkung ersetzen möchten. Die Blüten, die mit voller Sicherheitsgarantie ihren Ursprung in der Schweiz haben, bieten den vollen Geschmack und Aroma ihrer säuerlichen und süßen Genetik.
Sie bestechen durch eine attraktive dunkelgrüne und orangene Farbe, dank ihrer Staubfäden. Diese Premium-Qualitätsblüten sind kompakt und großkalibrig, sie enthalten nur 0,2% THC, was bedeutet, dass sie völlig frei von psychoaktiven Effekten sind.
Die CBD Blüten Tangerina von La Catalana CBD sind der beste Weg, um den vollen Geschmack dieser besonderen Sorte zu genießen, ohne die psychoaktiven Effekte von Cannabis zu spüren. Diese Blüten werden in Indoor-Systemen in der Schweiz angebaut, wo sie mit aller Sorgfalt gepflegt und alle Sicherheitsgarantien erfüllt werden, für die das Alpenland bekannt ist.
Ihr Aroma ist intensiv, frisch, zuckrig und voll fruchtiger und zitrusartiger Duftnoten. Sie haben einen THC Gehalt von <0.02%, gemäß der europäischen Gesetzgebung.
Die Blüten werden in geruchsdichten Verpackungen mit luftdichten Verschlüssen geliefert, um die Frische und Qualität der Knospen zu erhalten. Die Verpackung kann beliebig oft geöffnet und geschlossen werden, ohne dass dies den Geschmack beeinträchtigt. Das Paket enthält 2g der getrockneten Blüten.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Cannabis-Behandlungen genutzt wird, sollten diese Behandlungen ausschließlich von einer zertifizierten medizinischen Autorität empfohlen werden.
In Übereinstimmung mit den spanischen und europäischen Gesetzen:
Produkt zum Sammeln.
Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Vorschriften seines Herkunftslandes.
Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.