Die CBD-blüten Strawberry von XuxesCBD enthalten einen hohen Cannabidiol Gehalt, sind allerdings THC-frei, wodurch sie keine psychoaktiven Effekte hervorrufen. Diese Blüten werden in Italien angebaut und zeichnen sich durch ein intensiv fruchtiges und süßes Aroma aus. Eine weitere Charakteristik dieser Sorte ist ihre mittlere bis große Größe und ihre minzgrüne Farbe.
In der Verpackung sind 3 Gramm enthalten, die ihr Aroma perfekt beibehalten.
Die CBD-Blüten Strawberry von Xuxes CBD sind die beste Art und Weise, das Aroma dieser Sorte zu genießen: fruchtig und zart. Diese CBD-Blüten aus Italien kommen in einer auffallend schönen Tannengrün-Farbe durch ihre spektakuläre Genetik.
Die Konzentration der Cannabinoide in CBD Strawberry: THC <0'2% CBG <2% CBD <11%
CBD ist eines der Cannabinoide, die in der Cannabispflanze in höheren Mengen vorkommen. Es ist für seine wahrscheinlichen medizinischen Eigenschaften und das Fehlen von psychoaktiven Effekten sehr geschätzt. CBD wird in verschiedenen europäischen Ländern wie Italien, Portugal, Österreich oder Großbritannien für therapeutische Zwecke verwendet, da es bei der Verbesserung von Störungen wie Angstzuständen oder Schlaflosigkeit hilft und auch chronische Schmerzen und Anfälle lindert.
Die Verpackung enthält 3 Gramm getrocknete Blüten.
Im Einklang mit den spanischen und europäischen Gesetzen:
Produkt für Sammler.
Nicht für den menschlichen Verbrauch geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Vorschriften seines Herkunftslandes.
Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.