Typ und Genetik
Die CBD Sour Diesel Blüten von Iguana Smoke bieten einen intensiven Duft und köstlichen Geschmack, jedoch ohne psychoaktiven Einfluss, für Grower, die etwas Leckeres aber sehr Mildes suchen. In diesem Fall stellt die Marke diese attraktive Verpackung vor, die eine Sorte mit köstlichem Aroma und Geschmack sowie einer vorherrschenden Sativa-Dominanz enthält.
Die Blüten sind Premium-Kategorie und erstrahlen in blassgrüner Farbe mit Bernstein-Tönen, hart wie Steine, was die Qualität dieser Marke bestätigt.
Der Geschmack ist intensiv, strenge Holz- und Säurenoten mit einem Diesel-Nachgeschmack kommen zum Vorschein, so kraftvoll, dass es CBD-Liebhaber begeistern wird. Diese Blüten weisen hohe Konzentrationen von 12% CBD im Vergleich zu einem winzigen 0,2% THC auf, was ein Produkt mit legalem Ursprung in der EU ergibt.
Die Lieferung erfolgt in einer eleganten, bunten Verpackung, aus geruchsresistentem Material mit Reißverschluss, um die Frische und Qualität der Blüten zu erhalten. Die Verpackung kann so oft wie gewünscht geöffnet und geschlossen werden, ohne auch nur ein Quäntchen Geschmack zu verlieren.
Das Paket enthält 3g getrocknete und verzehrfertige Blüten.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD genutzt wird, um alternative Behandlungen mit Cannabis durchzuführen, sollten diese Behandlungen ausschließlich auf Empfehlung einer zugelassenen medizinischen Behörde durchgeführt werden.
Meinung von La Huerta
Interessierte Grower können im La Huerta Grow Shop viele weitere CBD-Produkte finden, wie Extrakte, E-Liquids oder CBD-Öle.
In Übereinstimmung mit spanischen und europäischen Gesetzen:
- Produkt für Sammler.
- Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Vorschriften seines Herkunftslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches. Oder Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967 zur Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften über Drogen und deren Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Oder Königliches Dekret 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften über Drogen und deren Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie - 13/06/2002, Nr.53, Verweis des Rates auf den gemeinsamen Katalog der Sorten der Pflanzenarten. Oder Artikel 168 (öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AEUV.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches. Oder Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der geltenden Gesetzgebung im Bereich der Drogen und ihre Anpassung an die Konvention der Vereinten Nationen von 1961.
- Königliches Dekret 729/1999 vom 12. November 1999, das die aktuelle Gesetzgebung im Bereich der Drogen aktualisiert und an die Konvention der Vereinten Nationen von 1961 anpasst. Richtlinie - 13/06/2002, Nr. 53, Ratshinweis auf den gemeinsamen Katalog der Arten von Nutzpflanzensorten.
- Artikel 168 (öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AEUV.
- Verordnung (EU) Nr.639 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über Bestimmungen für direkte Zahlungen an Landwirte im Rahmen der Beihilferegelungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und Änderung von Anhang X dieser Verordnung.
- Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festlegung der Bestimmungen für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Beihilferegelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr.73/2009 des Rates.
- Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 Nr.1308 zur Schaffung einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr.922/72, (EWG) Nr.234/79, (EG) Nr.1037/2001 und (EG) Nr.1234/2007 des Rates. Übereinkommen von Wien der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.