Typ und Genetik
Die Pop Corn Blue Candy Blüten von Xuxes bieten einen Strain mit intensivem Aroma und köstlichem Geschmack, jedoch ohne psychoaktive Wirkung für Züchter, die nach etwas Leckerem aber sehr Mildem suchen. Diesmal präsentiert die Marke diese attraktive Verpackung, die im Innern eine Sorte beinhaltet, die auf dem Markt beliebt ist.
Die Blüten sind kompakt und von kleinem Kaliber (Pop Corn). Sie haben einen hellgrünen, fast blauen Farbton und wurden in kontrollierten Gewächshäusern in Italien angebaut.
Der Geschmack ist intensiv und offenbart ultrasüße und fruchtige Nuancen, so stark, dass sie CBD-Liebhaber verzaubern werden. Diese Blüten besitzen hohe Konzentrationen an CBD von 8%, im Gegensatz zu einem minimalen THC-Gehalt von 0.2%, was ein legal produziertes Produkt in der EU gewährleistet.
Sie werden in einer eleganten, farbenfrohen Verpackung geliefert, die aus geruchshemmendem Material besteht und einen Reißverschluss hat, um die Frische und Qualität der Blüten zu bewahren. Die Verpackung kann so oft geöffnet und geschlossen werden, wie Sie möchten, ohne einen Hauch von Geschmack zu verlieren.
Das Paket wird in Formaten von 5 und 25g mit getrockneten Blüten, die zum Konsum bereit sind, geliefert.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD für alternative Cannabisbehandlungen genutzt wird, sollten diese Behandlungen ausnahmslos und ausschließlich durch eine zertifizierte medizinische Autorität empfohlen werden.
Meinung von La Huerta
Interessierte Züchter können im La Huerta Grow Shop viele weitere Produkte mit CBD finden, wie Extrakte, E-Liquids oder CBD-Öl.
In Übereinstimmung mit den spanischen und europäischen Gesetzen:
- Produkt für Sammler.
- Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht der Gesetzgebung seines Herkunftslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches oder Gesetz 17/1967, vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der geltenden Gesetzgebung in Bezug auf Drogen und ihre Anpassung an das Abkommen der Vereinten Nationen von 1961. oder Königliches Dekret 729/1999, vom 12. November1999, durch das die geltende Gesetzgebung in Bezug auf Drogen aktualisiert und an das Abkommen der Vereinten Nationen von 1961 angepasst wird.qqq-Richtlinie - 13/06/2002, Nr. 53, Richtlinie des Rates zum gemeinsamen Katalog der Sorten der Arten von landwirtschaftlichen Pflanzen. oder Artikel 168 (öffentliche Gesundheit), Titel XIV, TFUE.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches oder Gesetz 17/1967, vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der geltenden Gesetzgebung in Bezug auf Drogen und ihre Anpassung an das Abkommen der Vereinten Nationen von 1961.
- Königliches Dekret 729/1999, vom 12. November 1999, durch das die geltende Gesetzgebung in Bezug auf Drogen aktualisiert und an das Abkommen der Vereinten Nationen von 1961 angepasst wird. Richtlinie – 13/06/2002, Nr. 53, Ratsrichtlinie über den gemeinsamen Katalog der Sorten der Arten von landwirtschaftlichen Pflanzen.
- Artikel 168 (öffentliche Gesundheit), Titel XIV, TFUE.
- Verordnung (EU) Nr. 639 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestimmungen für direkte Zahlungen an Landwirte im Rahmen der Unterstützungsregelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und Änderung von Anhang X dieser Verordnung.
- Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festlegung von Bestimmungen für direkte Zahlungen an die Landwirte im Rahmen der Unterstützungsprogramme im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates.
- Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 Nr. 1308 zur Einrichtung einer gemeinsamen Marktorganisation im Bereich landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates. UN-Wiener Übereinkommen von 1988 über den internationalen Warenkauf.