Typ und Genetik
Die CBD White Widow Blüten von Natural Suit sind die Antwort für Anbauer, die Sorten suchen, die denselben Geschmack haben, an den sie sich von der ursprünglichen Sorte erinnern, jedoch ohne psychoaktive Wirkung.
Diese dicken Blüten strahlen einen attraktiven hellgrünen Farbton aus und wurden nach den strengsten Qualitätsstandards wie dem NO GMO-Zertifikat angebaut, was eine Garantie für organische oder pestizidfreie Produkte bietet.
Der Geschmack ist intensiv, mit traditionellen Aromen der Widow-Familie, mit süßen Noten, Holz und floralen Akzenten, die den skeptischen Anbauer überraschen werden.
Diese Blüten haben eine CBD-Konzentration von 4,4%, gegenüber einem THC-Gehalt von 0,2%. Sie werden in einer eleganten Verpackung geliefert, die aus geruchsbeständigem Material hergestellt und mit einem Zip-Verschluss versehen ist, um zu verhindern, dass die Knospen ihre Frische und Qualität verlieren.
Die Verpackung kann so oft wie gewünscht geöffnet und geschlossen werden, ohne auch nur den kleinsten Hauch von Geschmack zu verlieren. Das Paket kann in einem Format von 10g mit mittelgroßen, zurechtgemachten und verzehrfertigen Blüten präsentiert werden.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Cannabis-Behandlungen genutzt wird, sollten diese Behandlungen ausschließlich von einer zertifizierten medizinischen Behörde empfohlen werden.
Meinung von La Huerta
Interessierte Anbauer können viele weitere CBD-reiche Produkte im La Huerta Grow Shop finden, wie beispielsweise Extrakte, E-Liquids oder CBD-Öl. In Übereinstimmung mit den spanischen und europäischen Gesetzen:
Produkt für Sammler.
Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Vorschriften seines Herkunftslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
- In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
- Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
- Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
- Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
- Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.