Typ und Genetik
Die CBD Outdoor Strawberry von Gorilla Grillz sind die Antwort für Anbauer, die eine Sorte suchen, die den gleichen Geschmack wie die ursprüngliche Sorte hat, aber ohne psychoaktive Wirkung.
Diese Blüten sind kompakt und mittel- bis groß. Sie zeigen eine intensive dunkelgrüne Farbe und wurden gemäß den strengsten Qualitätsstandards an öffentlichen Orten angebaut.
Der Geschmack ist intensiv und erinnert an die traditionellen Aromen der Strawberry-Sorten, mit sanften erdbeerartigen Fruchtaromen, die mit würzigen, scharfen Noten am Ende abgerundet werden.
Diese Blüten haben hohe Konzentrationen von CBD mit 10,3%, im Gegensatz zu einem unbedeutenden THC-Gehalt von 0,2%. Sie werden in einer eleganten Verpackung geliefert, die aus geruchsabweisendem Material mit einem Reißverschluss besteht, um zu verhindern, dass die Blüten an Frische und Qualität verlieren. Die Verpackung kann so oft wie gewünscht geöffnet und geschlossen werden, ohne auch nur einen Hauch von Geschmack zu verlieren.
Das Paket enthält 3,5 g an fertig cured und konsumbereiten Blüten.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Cannabis-Behandlungen genutzt wird, sollten diese Behandlungen ausschließlich von einer zertifizierten medizinischen Autorität empfohlen werden.
Meinung von La Huerta
Interessierte Züchter finden viele weitere CBD-reiche Produkte im La Huerta Growshop, wie Extraktionen, E-Liquids oder CBD-Öl. Gemäß spanischem und europäischem Recht:
Produkt für Sammler.
Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den rechtlichen Bestimmungen seines Herkunftslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
- In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
- Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
- Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
- Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
- Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.
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