Typ und Genetik
Die CBD Outdoor Leeroy Jenkins Blüten von Gorilla Grillz sind die Lösung für Züchter, die nach einer Sorte mit intensivem, leckerem Geschmack suchen, jedoch ohne psychoaktive Wirkung.
Diese Blüten sind kompakt und Mittel bis Groß und haben eine intensive dunkelgrüne Farbe. Sie wurden nach den strengsten Qualitätsstandards in Outdoor-Anlagen gezüchtet. Diese Sorte wurde aufgrund ihres tollen Geschmacks, aber ohne endgültige Wirkung, so benannt.
Der Geschmack ist intensiv, mit süßen und sauren Nuancen und pikanten Essenzen, die am Gaumen nachklingen und CBD-Liebhaber begeistern werden. Diese Blüten haben einen hohen CBD Gehalt von 10,3% gegenüber einem winzigen THC Gehalt von 0,2%. Sie werden in einer eleganten Verpackung geliefert, die aus geruchshemmendem Material und mit einem Reißverschluss hergestellt wurde, um die Frische und Qualität der Blüten zu bewahren.
Die Verpackung kann beliebig oft geöffnet und geschlossen werden, ohne auch nur einen Hauch von Geschmack zu verlieren. Sie enthält 5g verarbeitete Blüten, die zum Verzehr bereit sind.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Behandlungen mit Cannabis genutzt wird, sollten diese Behandlungen ausschließlich von einer zertifizierten medizinischen Autorität empfohlen werden.
Meinung von La Huerta
Interessierte Züchter können viele weitere cannabidiolreiche Produkte im La Huerta Growshop finden, wie beispielsweise Extraktionen, E-Liquids oder Öl mit CBD.
In Übereinstimmung mit den spanischen und europäischen Gesetzen:
- Produkt für Sammler.
- Nicht für den menschlichen Konsum geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Normen seines Herstellungslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
- In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
- Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
- Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
- Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
- Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.
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