Typ und Genetik
Die CBD Outdoor Cherry Kush Blüten von Gorilla Grillz sind die Antwort für Anbauer, die eine Sorte mit dem gleichen Geschmack wie sie sich an den ursprünglichen Strain erinnern, suchen, jedoch ohne psychoaktive Wirkung.
Diese Blüten sind kompakt und Mittel bis Groß. Sie weisen eine intensive dunkelgrüne Farbe auf und wurden nach strengsten Qualitätsstandards Outdoor angebaut.
Der Geschmack ist intensiv und erinnert an die traditionellen Geschmackssorten der Zkittlez, mit nussigen und süßen Geschmacksnoten sowie mit sauren und fruchtigen Untertönen im Abgangs, die die Anbauer, die CBD lieben, begeistern werden. Diese Blüten haben eine hohe Konzentration von CBD mit 10,3%, im Vergleich zu einem geringen THC Gehalt von 0,2%.
Sie werden in einer eleganten Verpackung geliefert, die aus geruchshemmendem Material hergestellt und mit einem Reißverschluss versehen ist, um die Frische und Qualität der Blüten zu gewährleisten. Die Verpackung kann beliebig oft geöffnet und geschlossen werden, ohne dabei ein Quäntchen Geschmack zu verlieren.
Das Paket enthält 3,5g geerntete und zum Verzehr bereite Blüten.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Cannabisbehandlungen genutzt wird, sollten diese Behandlungen ausschließlich von einer zertifizierten medizinischen Autorität empfohlen werden.
Meinung von La Huerta
Der interessierte Züchter kann viele weitere cannabidiolreiche Produkte im La Huerta Grow Shop finden, wie zum Beispiel Extrakte, E-Liquids oder CBD-Öl. Dieses Produkt entspricht den spanischen und europäischen Rechtsvorschriften:
Produkt für Sammler.
Nicht für den menschlichen Konsum geeignet.
Es werden die Vorschriften des Ursprungslandes eingehalten.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
- In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
- Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
- Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
- Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
- Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.
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