TERPSOLATOR CBD KRISTALLE

11,80 €
Bruttopreis

Der Terpsolator besteht aus 99% isoliertem CBD, aromatisiert mit den besten natürlichen Terpenen. Diese Art von Konzentrat macht es perfekt zum Mischen mit anderen Produkten wie CBD-Öl oder Lebensmitteln oder zur oralen Einnahme, indem es 60 Sekunden lang unter die Zunge gelegt wird. Dank seiner Konzentration ist seine Wirkung schneller und deutlicher spürbar, zudem ist sie länger anhaltend, da weniger Menge benötigt wird.

Die 99% CBD gegenüber 0,0% THC garantieren Ergebnisse ohne jegliche psychoaktive Wirkung, während jedoch all ihre vorteilhaften Eigenschaften erhalten bleiben.

Jedes Glas enthält 2g.

Menge


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Typ und Genetik

Der Terpsolator sind zu 99% isolierte CBD-Kristalle, aromatisiert mit den besten Terpenen. Eine Konzentration von über 90% lässt das CBD kristallisieren, was ihm das Aussehen von glitzerndem Pulver verleiht.

Diese Textur ermöglicht eine bessere Mischung mit anderen Produkten wie CBD-Ölen, Harzen, Nahrungsmitteln oder erlaubt den oralen Verzehr, indem es 60 Sekunden lang unter die Zunge gelegt wird. Dieser Extraktionsprozess erfolgt ausschließlich aus natürlichen Hanfsorten, die reich an CBD sind.

Mit einem CBD-Gehalt von über 90% und 0,0% THC, macht es ihn zu einem begehrten Konzentrat für Züchter, die ein Derivat mit entspannender Wirkung suchen, aber ohne any psychoaktiven Einfluss.

Die ultrarefinierten Kristalle erzeugen eine stärkere und schnellere Wirkung, weshalb es ideal ist, diese Cannabinoide problemlos zu konsumieren. Das kristalline Pulver wird in einem Behälter geliefert, um seine Frische und Qualität zu erhalten. Es enthält 2g Terpsolator zu 99%, bereit zum Verzehr.

Obwohl in anderen EU-Ländern CBD für alternative Behandlungen mit Cannabis genutzt wird, sollten diese Behandlungen ausschließlich und ausschließlich von einer zertifizierten medizinischen Autorität empfohlen werden.

Meinung von La Huerta

Interessierte Züchter können im La Huerta Grow Shop viele weitere CBD-Produkte finden.

In Übereinstimmung mit spanischen und europäischen Gesetzen:

  • Produkt für Sammlerzwecke.
  • Nicht geeignet für den menschlichen Konsum.

Dieses Produkt erfüllt die Vorschriften des Herkunftslandes.

  • Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuchs. oder Gesetz 17/1967, vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.
  • Königlicher Erlass 729/1999, vom 12. November 1999, zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.qqq Richtlinie - 13/06/2002, n°53, Ratsrichtlinie bezüglich des gemeinsamen Katalogs der Sorten der Arten von Kulturpflanzen. oder Artikel 168 (Öffentliche Gesundheit), Titel XIV, TFUE.
  • Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuchs.
  • Gesetz 17/1967, vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.
  • Königlicher Erlass 729/1999, vom 12. November 1999, zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.qqq Richtlinie - 13/06/2002, n° 53, Ratsrichtlinie in Bezug auf den gemeinsamen Sortenkatalog der Arten von Kulturpflanzen.
  • Artikel 168 (Öffentliche Gesundheit), Titel XIV, TFUE.
  • Verordnung (EU) Nr. 639 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über Vorschriften für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Förderregime in der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung von Anhang X dieser Verordnung.
  • Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über Vorschriften für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Förderregime innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates.
  • Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 Nr. 1308 zur Schaffung einer Gemeinschaftsorganisation für Agrarmärkte und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates.

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