Die CBD Lemon Crush Blüten von Xuxes CBD zeichnen sich durch ein einzigartiges Aroma nach Zitrusfrüchten aus, das von intensiv grünen Blüten mit gelben Nuancen begleitet wird.
Diese in Italien angebauten Blüten haben eine mittlere bis große Größe und einen hohen CBD-Gehalt, aber ohne THC.
Die CBD Lemon Crush Blüten von Xuxes CBD haben eine helle grüne Farbe, in der man gelbe Noten erkennen kann. Ihr Duft ist tief und zitrusartig, was sie von anderen Genetiken unterscheidet. Diese in Italien kultivierte Sorte produziert mittelgroße bis große Blüten mit einer hohen Menge an Cannabinoiden.
Die Cannabinoid-Konzentration von CBD Lemon: THC <0,2% CBG <2% CBD <14%
CBD ist ein Cannabinoid, das für seine potenziellen medizinischen Eigenschaften bekannt ist. Daher wird es in Italien, Frankreich, Portugal und anderen Ländern weltweit verwendet. Cannabidiol wird aufgrund seiner entzündungshemmende, schmerzstillende, brechreizstillende und krampflösende Eigenschaften zunehmend therapeutisch eingesetzt.
Dieses Produkt entspricht den Vorschriften seines Herkunftslandes.
Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.