Typ und Genetik
Die CBD Indoor Grapefruit Blüten von Natural Suit wurden organisch und ohne Einsatz von Pestiziden in verantwortungsvollen Bio-Kulturen unter Lampen mit modernster Technologie angebaut. Sie erfüllen alle Qualität- und Sicherheitsstandards, einschließlich der NO GMO, Zertifizierung, was sicherstellt, dass diese Pflanzen nicht gentechnisch verändert wurden.
In diesem Fall handelt es sich um eine Auswahl der köstlichen Grapefruit, die aus einer Kreuzung von speziell ausgewählten Phänotypen hervorgeht und ein Terpenprofil bietet, das tropisches Flair durch den fruchtigen Geschmack, Grapefruit-Zitrusnoten und tiefgehende, erdige Anklänge im Kush-Stil entfacht.
Mit ihrer kleinen Größe enthalten diese Blüten mehr als 10% Cannabidiol (CBD + CBDA 13,21%) und weniger als 0,2% THC, sodass sie überhaupt keine psychoaktive Wirkung haben.
Die Blüten werden in einem geruchsicheren Beutel geliefert, um Frische und Qualität der Knospen sicherzustellen. Der Zip-Verschluss gewährleistet, dass der Beutel beliebig oft geöffnet und geschlossen werden kann, ohne dass die Eigenschaften des Produktes beeinträchtigt werden.
Die Verpackung enthält 10g geheilte Blüten, die zum Konsum bereit sind.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Cannabisbehandlungen genutzt wird, sollten solche Behandlungen ausschließlich von einer zertifizierten medizinischen Behörde empfohlen werden.
La Huertas Meinung
Interessierte Anbauer können im La Huerta Grow Shop viele weitere CBD-Produkte, wie Extrakte, E-Liquids oder CBD-Öle finden.
- Gemäß spanischem und europäischem Recht:
- Produkt zum Sammeln.
- Nicht zum menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Vorschriften seines Herkunftslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
- In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
- Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
- Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
- Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
- Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.
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