ICE-O-LATOR CHARAS CBD 2G

14,00 €
Bruttopreis

Das Ice-o-lator Charas Harz von Maryjane CBD ist ideal für Nutzer, die THC durch einen anderen Cannabinoid ersetzen möchten, der keine psychoaktive Wirkung hat. Dieses Ice Harz, welches mit voller Sicherheitsgarantie aus seiner Herkunft in der EU stammt, bietet den vollen Geschmack und das Aroma von Harz und Holz, das durch die Iceolator-Methode erreicht wird. Es hat eine dunkle Farbe, eine brüchige und weiche Textur, ähnlich dem nepalesischen Charas.

Dieses Premium Harz enthält nur 0.2% THC, was bedeutet, dass es absolut keine psychoaktiven Effekte hat. Dennoch behält es einen hohen CBD-Anteil bei, der die vorteilhaften Effekte der Cannabinoidmoleküle auslöst.

Jede Packung enthält 2g.

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Typ und Genetik

Der durch Ice-o-lator Charas von Maryjane CBD extrahierte Harz bietet ein intensives Aroma und einen köstlichen Geschmack, jedoch ohne psychoaktive Wirkung für Anwender, die etwas Geschmackvolles, aber sehr Mildes suchen.

Durch die Methode des Ice-O-Lator, erhält man eine Extraktion, die die Trichome und die wichtigsten Cannabinoide unbeschadet lässt. Das erhaltene CBD-Eis ist weich und brüchig. Es zeigt eine sehr dunkle braune Farbe im reinsten nepalesischen Charas-Stil und strahlt harzige und holzige Düfte aus. Ein Produkt, das alle Qualitätskontrollen von seinem Ursprung in der EU bestanden hat.

Dieses Harz weist hohe CBD-Konzentrationen im Vergleich zu einem winzigen THC-Gehalt von 0,2% auf, was ein legales Produkt mit allen Zertifikaten und Garantien ergibt.

Es wird in einer eleganten Verpackung geliefert, aus geruchsneutralem Material und mit Reißverschluss , um zu verhindern, dass das Harz an Frische und Qualität verliert. Die Verpackung kann so oft geöffnet und geschlossen werden, wie gewünscht, ohne einen Hauch von Geschmack zu verlieren.

Das Paket wird mit 2g fertig gereiftem Hash und bereit zum Verzehr präsentiert.

Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Cannabis-Behandlungen genutzt wird, sollten diese nur von einer zertifizierten medizinischen Behörde empfohlen werden.

Meinung von La Huerta

Interessierte Benutzer können im La Huerta Grow Shop viele weitere Produkte mit CBD finden, wie Extrakte, E-Liquids oder CBD-Öle.

Gemäß der spanischen und europäischen Gesetzgebung:

  • Produkt für Sammler.
  • Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.

Dieses Produkt erfüllt die Vorschriften seines Herkunftslandes.

  • Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches. Oder Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der bestehenden Drogenvorschriften und ihrer Anpassung an die Konvention der Vereinten Nationen von 1961. Oder königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999, zur Aktualisierung der Drogengesetzgebung und ihrer Anpassung an die Konvention der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie - 13/06/2002, Nr. 53, Ratsrichtlinie über den Gemeinsamen Katalog der Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten. Oder Artikel 168 (Öffentliches Gesundheitswesen), Titel XIV, AFEU.
  • Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches. Oder Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der aktuell gültigen Drogenvorschriften und ihre Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.
  • Real Decreto 729/1999, vom 12. November 1999, durch das die aktuellen Drogenbestimmungen aktualisiert und an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961 angepasst werden. Richtlinie - 13/06/2002, Nr. 53, Ratsrichtlinie über den Gemeinsamen Katalog der Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten.
  • Artikel 168 (Öffentliches Gesundheitswesen), Titel XIV, AFEU.
  • Verordnung (EU) Nr. 639 der Kommission vom 11. März 2014, durch die die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt wird, die Vorschriften für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Unterstützungssysteme im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik festlegt und Anhang X dieser Verordnung ändert.
  • Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, durch die Vorschriften für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Unterstützungssysteme im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik festgelegt und die Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates aufgehoben werden.
  • Verordnung (EU) Nr. 1308 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Schaffung einer Gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates. Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.

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