HASH CBD WONKA

10,00 €
Bruttopreis

Das CBD Wonka Harz von Xuxes ist ideal für Anbauer, die THC durch ein anderes Cannabinoid ohne psychoaktive Wirkung ersetzen möchten. Dieses Harz, mit einer vollständigen Sicherheitsgarantie von seinem Ursprung in Italien, bietet den vollen Geschmack und das Aroma von Harz und Holz. Es hat eine dunkle Farbe, ist klebrig und formbar, ähnlich wie der Rif-Stil.

Dieses Premiumharz enthält kaum 0,2% THC, was bedeutet, dass es völlig frei von psychoaktiven Effekten ist. Dennoch enthält es ein kraftvolles 26% CBD, was die vorteilhaften Effekte des Wirkstoffs auslöst.

Jeder Beutel enthält 2g.

Menge


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Typ und Genetik

Die HarzCBD Wonka von Xuxes bietet eine Extraktion mit intensivem Aroma und köstlichem Geschmack, jedoch ohne psychoaktive Wirkung für Anbauer, die etwas Schmackhaftes aber sehr Mildes suchen.

Das Haschisch ist klebrig und formbar. Es hat eine dunkelbraune Farbe im marokkanischen Rif-Stil und verströmt harzig-holzige Düfte. Ein Produkt, das alle Qualitätskontrollen von seinem Ursprung in Italien bestanden hat.

Dieses Harz hat hohe Konzentrationen von CBD von 26%, gegenüber einem winzigen THC von 0.2%, wodurch ein Produkt entsteht, das in der EU legal ist.

Es wird in einer eleganten Verpackung mit auffälligen Illustrationen geliefert, hergestellt aus geruchsneutralem Material und Reißverschluss, um zu verhindern, dass die Harze an Frische und Qualität verlieren. Die Verpackung kann so oft wie gewünscht geöffnet und geschlossen werden, ohne auch nur ein bisschen Geschmack zu verlieren.

Das Paket wird mit 2g fertig verarbeitetem und konsumbereitem Haschisch geliefert.

Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Behandlungen mit Cannabis verwendet wird, sollten diese Behandlungen ausschließlich von einer zertifizierten medizinischen Autorität empfohlen werden.

Meinung von La Huerta

Der interessierte Züchter kann mehr CBD-Produkte wie Extrakte finden, E-Liquids oder CBD-Öl im Online-Shop von La Huerta.

Im Einklang mit den spanischen und europäischen Gesetzen:

  • Produkt für Sammler.
  • Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.

Dieses Produkt entspricht den Vorschriften seines Ursprungslandes.

  • Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuchs. Oder Gesetz 17/1967, vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Oder Königlicher Erlass 729/1999, vom 12. November 1999, zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.qqq Richtlinie - 13/06/2002, Nr. 53, Richtlinie des Rates über den gemeinsamen Katalog der Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten. Oder Artikel 168 (öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AEUV.
  • Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuchs. Oder Gesetz 17/1967, vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.
  • Königlicher Erlass 729/1999, vom 12. November 1999, zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie - 13/06/2002, Nr. 53, Richtlinie des Rates über den gemeinsamen Katalog der Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten.
  • Artikel 168 (öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AEUV.
  • Verordnung (EU) Nr. 639 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über Vorschriften für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Systeme zur Unterstützung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X dieser Verordnung.
  • Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über Vorschriften für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Systeme zur Unterstützung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates.
  • Verordnung (EU) Nr. 1308 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Aufstellung einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates. Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über Verträge über den internationalen Warenkauf.

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