Art und Genetik
Der CBD-Haschisch Tangie von Xuxes ist die beste Methode, um den vollen Geschmack dieser besonderen Sorte zu genießen, ohne psychoaktive Symptome zu erfahren. Das Harz stammt aus Italien und hat alle Qualitätskontrollen für seinen legalen Verkauf bestanden.
Sein Aroma ist intensiv, frisch, sehr süß und mit tiefen, fruchtigen Geruchsnoten. Es hat einen THC-Gehalt von unter 0,02%, was im Rahmen des von europäischem Recht erlaubten liegt. Es enthält jedoch bis zu 24% CBD, was das Cannabinoid-System aktiviert und Spannungen abbaut.
Das CBD-Haschisch kommt in einer farbenfrohen Geruchsverschlussverpackung, um die Frische und Qualität des Harzes zu erhalten. Die Verpackung kann ohne Verlust des Geschmacks beliebig oft geöffnet und wieder geschlossen werden. Die Verpackung enthält 2g fertig ausgehärtetes Haschisch zum Gebrauch.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Behandlungen mit Cannabis genutzt wird, sollten diese Behandlungen exklusiv und ausschließlich auf ärztliches Anraten durchgeführt werden.
La Huertas Meinung
Interessierte Züchter können bei La Huerta Grow Shop viele weitere CBD-Produkte finden, wie z.B. Extrakte, E-Liquids oder CBD-Öl.
Gemäß den spanischen und europäischen Gesetzen:
- Produkt für Sammler.
- Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Vorschriften seines Herkunftslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches oder Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967 zur Aktualisierung der derzeit geltenden Drogengesetzgebung und Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961 oder Königliches Dekret 729/1999 vom 12. November 1999, das die derzeit geltende Drogengesetzgebung aktualisiert und an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961 anpasst. Richtlinie - 13/06/2002, Nr. 53, Ratsrichtlinie zum gemeinsamen Sortenkatalog für Arten von Nutzpflanzen. Artikel 168 (öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AFEU.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches oder Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967 zur Aktualisierung der derzeit geltenden Drogengesetzgebung und Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.
- Königliches Dekret 729/1999 vom 12. November 1999, das die derzeit geltende Drogengesetzgebung aktualisiert und an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961 anpasst. Richtlinie - 13/06/2002, Nr. 53, Ratsrichtlinie zum gemeinsamen Sortenkatalog für Arten von Nutzpflanzen.
- Artikel 168 (öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AFEU.
- Verordnung (EU) Nr. 639 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Vorschriften für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X dieser Verordnung.
- Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über bestimmte Vorschriften für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates.
- Verordnung (EU) Nr. 1308 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates. UN-Übereinkommen von Wien von 1988 über Verträge über den internationalen Warenkauf.
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