Typ und Genetik
Die CBD Blackberry Kush Blüten von Natural Suit stellen eine weitere Neuheit im Sortiment dieses renommierten Unternehmens dar. Es handelt sich dabei um hervorragend duftende, dunkle Blüten mit violetten Nuancen und orangefarbenen Gefäßen, die in den Gewächshäusern Hollands nach strengsten Qualitätsstandards dieser Marke angebaut werden, inklusive dem NON-GMO-Garantie-Siegel.
Der Geschmack ist intensiv und bietet eine Mischung aus fruchtigen und erdigen Nuancen, mit Noten von Kiefer und den floralen Akzenten, die für Kush-Sorten typisch sind. Die CBD-Konzentration dieser Blüten beträgt 8,26%, während der THC-Gehalt bei 0,2% liegt.
Geliefert werden die Blüten in einer eleganten Verpackung aus geruchsresistentem Material mit Reißverschluss, um die Frische und Qualität der Blüten zu erhalten. Die Verpackung kann beliebig oft geöffnet und geschlossen werden, ohne dass dabei der Geschmack verloren geht. Das Paket enthält 10g oder 50g getrocknete Blüten, die für den Konsum bereit sind.
Obwohl in anderen Ländern der EU CBD zur Durchführung alternativer Therapien mit Cannabis genutzt wird, sollten solche Behandlungen ausschließlich auf Empfehlung einer zertifizierten medizinischen Fachkraft durchgeführt werden.
Meinung von La Huerta
Interessierte Anbauer können viele weitere CBD-reiche Produkte in La Huerta Growshop finden, wie beispielsweise Extrakte, E-Liquids oder CBD-haltiges Öl.
Im Einklang mit den spanischen und europäischen Gesetzen:
Produkt für Sammler.
Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den gesetzlichen Bestimmungen seines Herkunftslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
- In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
- Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
- Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
- Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
- Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.
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