Die CBD-Blüten Gelato von Xuxes CBD behalten alle medizinischen Eigenschaften von CBD, ohne die psychoaktiven Effekte von THC.
Diese in Italien angebauten Blüten zeichnen sich durch ein tiefes Grün aus und verströmen ein aussergewöhnliches und kräftiges Aroma, das Sie nicht kaltlassen wird.
Sie werden sorgfältig in 3-Gramm-Paketen verpackt.
Die CBD-Blüten Gelato von Xuxes CBD präsentieren in diesem Format eine der berühmtesten Sorten. Ihre Blüten, die aus Italien stammen, sind sehr dicht und haben ein tiefes Aroma, das Sie lieben werden.
Die Größe ist mittel/groß und die Farbe ist intensiv grün.
Die Konzentration der Cannabinoide im CBD Gelato: THC <0,2% CBG <4% CBD <18%
Das Cannabinoid CBD ist bekannt für seine ihm zugeschriebenen therapeutischen Eigenschaften und sein Gebrauch ist in Ländern auf der ganzen Welt weit verbreitet, um vielfältige Symptome wie Schlaflosigkeit, Angstzustände, chronische Schmerzen und Hauterkrankungen zu behandeln.
Gemäß spanischen und europäischen Gesetzen: Produkt für die Sammlung.
Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Vorschriften des Herkunftslandes.
Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.