Typ und Genetik
Die CBD Cherry Haze von Iguana Smoke Blüten bieten einen Stamm mit intensivem Aroma und köstlichem Geschmack, bieten aber keine psychoaktive Wirkung für die Grower, die nach etwas schmackhaftem aber sehr mildem suchen. Bei dieser Gelegenheit stellt die Marke dieses attraktive Packaging vor, das in ihrem Inneren eine Sorte enthält, die ein köstliches Aroma und Geschmack ausstrahlt, mit einer Sativa-Dominanz.
Die Knospen sind Premiumkategorie und haben eine intensive grüne Farbe, durchzogen von orangefarbenen Stempeln, hart wie Steine, was die Qualität dieser Marke offenbart.
Der Geschmack ist intensiv und bringt Sensationen von süßen, fruchtigen und sauren Noten mit einem Spritzer von Benzin, so stark, dass CBD-Liebhaber begeistert sein werden. Diese Blüten haben einen hohen CBD-Gehalt von 12%, gegenüber einem winzigen THC-Gehalt von 0,2%,, was zu einem Produkt führt, das in der EU legal ist.
Sie werden in einer eleganten Verpackung mit auffälligen Farben, aus geruchsneutralen Materialien und mit Zip-Verschluss, geliefert, um zu verhindern, dass die Knospen ihre Frische und Qualität verlieren. Die Verpackung kann so oft geöffnet und geschlossen werden, wie Sie möchten, ohne auch nur einen Hauch von Geschmack zu verlieren.
Die Packung ist erhältlich in Formaten von 3g kurierten Blüten, die sofort konsumierbar sind.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Cannabis-Behandlungen genutzt wird, müssen diese Behandlungen ausschließlich auf Empfehlung einer zertifizierten medizinischen Behörde stattfinden.
Meinung von La Huerta
Der interessierte Grower kann bei La Huerta Grow Shop noch viele weitere CBD-Produkte finden, wie Extrakte, E-Liquids oder CBD-Öl.
Zur Einhaltung der spanischen und europäischen Gesetze:
- Produkt für Sammlerzwecke.
- Nicht für die menschliche Inhalierung geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Bestimmungen seines Ursprungslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuchs. oder Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Drogen und ihre Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. oder Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999, Aktualisierung der bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Drogen und Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Direktive n°53 vom 13/06/2002 des Rates über den gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten. oder Artikel 168 (Öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AEUV.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuchs. oder Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Drogen und ihre Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.
- Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999, durch den die bestehenden Vorschriften im Bereich Drogen aktualisiert und an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961 angepasst werden. Der Rat hat beschlossen, die Direktive n°53 vom 13. Juni 2002 über den gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten. Artikel 168 (Öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AEUV."
- Artikel 168 (Öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AEUV."
- Verordnung (EU) Nr. 639 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen von Stützungsregelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X dieser Verordnung."
- Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festlegung von Regeln für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen von Stützungsregelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates."
- Verordnung (EU) Nr. 1308 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Errichtung einer Gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates. UN-Kaufrecht Wiener Übereinkommen von 1988."