Typ und Genetik
Das Weedness CBD-Öl ist eine Lösung aus Öl und Cannabidiol (CBD), einem nicht-psychaktiv wirkenden Cannabinoid.
Die gesundheitlichen Vorteile von CBD, insbesondere auf das Endocannabinoidsystem, sind durch zahlreiche wissenschaftliche Studien ausreichend belegt, einschließlich seiner Wirkung auf die Regulierung der Homöostase, Linderung von chronischen Schmerzen und Einfluss auf Spastizität. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Empfehlung zur Behandlung von Beschwerden immer allein in der Verantwortung einer kompetenten medizinischen Behörde liegt.
Weedness CBD-Öl wird in einem 10ml Fläschchen mit einer Cannabinoidkonzentration von 20% geliefert, was etwa 2000mg CBD entspricht. Der Hersteller gibt an, dass das Fläschchen etwa 280 Tropfen enthält, wobei jeder Tropfen ungefähr 7mg Cannabidiol (CBD) enthält.
Das Produkt wird aus CBD-Destillat hergestellt, was seine Premiumqualität und Reinheit gewährleistet. Zu diesem Zweck wird ein Verfahren zur CO2-Extraktion verwendet, das die Beibehaltung der Wirkstoffe gewährleistet und die Bioverfügbarkeit maximiert.
Außerdem wird das Weedness CBD-Öl ohne Gelatine, Fett oder andere tierische Bestandteile hergestellt, so dass es für vegetarische und vegane Ernährungsformen geeignet ist. Weitere Informationen zur Dosierung finden Sie in der beigefügten Gebrauchsanweisung.
Meinung von La Huerta
Interessierte Anbauer können in La Huerta Grow Shop viele weitere CBD-Produkte finden. Es gibt auch Extrakte, E-Liquids oder CBD-reiche Blumen. Konform mit den spanischen und europäischen Gesetzen:
Produkt für Sammler.
Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt erfüllt die Vorschriften in seinem Herkunftsland.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
- In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
- Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
- Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
- Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
- Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.
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