Sorte und Genetik
Die CBD Chocolope-Blüten von MaryJane CBD sind die Antwort für Anbauer, die nach einer Sorte mit intensivem und köstlichem Geschmack suchen, jedoch ohne psychoaktive Wirkung. In dieser ansprechenden Verpackung präsentiert die Marke eine Sorte, die aus der Kreuzung von Chocolate Thai und Cannalope Haze hervorgegangen ist.
Die Blüten sind kompakt und intensiv grün gefärbt mit orangefarbenen und violetten Tönen und wurden in kontrollierten Gewächshäusern angebaut.
Der Geschmack ist intensiv und bietet einen authentischen Schokoladengeschmack mit erdigen und süßen Nuancen. Diese Blüten weisen hohe CBD-Konzentrationen auf, jedoch nur geringe Anteile an THC von 0,2% , wodurch ein Produkt entsteht, das in der EU legal ist.
Die Lieferung erfolgt in einer eleganten Verpackung aus geruchsneutralen Materialien mit Zip-Verschluss, um sicherzustellen, dass die Blüten ihre Frische und Qualität behalten. Die Verpackung kann beliebig oft geöffnet und geschlossen werden, ohne die Geschmacksintensität zu verlieren.
Das Paket enthält 5g von getrockneten und verbrauchsfertigen Blüten.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD genutzt wird, um alternative Behandlungen mit Cannabis durchzuführen, sollten diese Behandlungen ausschließlich von einem zertifizierten medizinischen Experten empfohlen werden.
Meinung von La Huerta
Interessierte Anbauer können im La Huerta Grow Shop viele weitere Produkte mit CBD finden, wie Extrakte, E-Liquids oder CBD-Öl.
Im Einklang mit spanischen und europäischen Gesetzen:
- Produkt für Sammler.
- Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Gesetzen des Herkunftslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches. oder Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und Anpassung an das UN-Übereinkommen von 1961. oder Königliches Dekret 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und Anpassung an das UN-Übereinkommen von 1961. Direktive – 13/06/2002, Nr. 53, Ratsdirektive zum gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches. oder Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und Anpassung an das UN-Übereinkommen von 1961.
- Königliches Dekret 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und Anpassung an das UN-Übereinkommen von 1961. Direktive – 13/06/2002, Nr. 53, Ratsdirektive zum gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten.
- Artikel 168 (Gesundheitswesen), Titel XIV, AEUV.
- Verordnung (EU) Nr. 639 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die geltenden Bestimmungen für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung von Anhang X dieser Verordnung.
- Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festsetzung der Regelungen für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates.
- Verordnung (EU) Nr. 1308 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Einrichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates. UN-Übereinkommen von Wien 1988 über den internationalen Warenkauf.
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