Die CBD Blüten American Monster von La Catalana CBD sind eines der neuesten Angebote der Marke. Amerikanische Blüten mit einem intensiven Geschmack und süßen, sauren und Diesel-Untertönen. Sie sind handgetrimmt, für ein hochwertiges Ergebnis.
Die Blüten sind sehr geschätzt für ihren Geschmack und hohen CBD-Gehalt. Im Gegensatz dazu weisen sie THC-Werte unter 0,2% auf, was bedeutet dass sie vollständig frei von psychotaktiven Effekten sind.
Die CBD American Monster Blüten von La Catalana CBD wurden organisch ohne Pestizide in nachhaltigen und verantwortungsbewussten Anbauten kultiviert. Dies geschah in kalifornischen Gewächshäusern, die mit neuester Technologie ausgestattet sind.
Dieses mal kommt American Monster aus der Kreuzung speziell ausgewählter Phänotypen, dadurch entsteht ein Terpenprofil, das samtige Empfindungen in Verbindung mit Zitrusfrüchten und dem Schub von Diesel auslöst, was in den USA sehr beliebt ist.
Diese Blüten haben einen hohen CBD-Gehalt und weniger als 0,2% THC, daher fehlt ihnen jegliche psychoaktive Wirkung. Dies wurde in Übereinstimmung mit dem EU-Recht bestätigt.
Die Blüten werden in einer geruchsdichten Verpackung geliefert, um zu verhindern, dass sie ihre Frische und Qualität verlieren. Der Reißverschluss stellt sicher, dass sie beliebig oft geöffnet und geschlossen werden können, ohne die Eigenschaften des Produkts zu verlieren. Die Verpackung enthält 2g gecureten Blüten.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Cannabis-Behandlungen genutzt wird, müssen diese Behandlungen immer von einer zertifizierten medizinischen Autorität empfohlen werden.
Im Einklang mit spanischen und europäischen Gesetzen:
Produkt für Sammler.
Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Vorschriften seines Herkunftslandes.
Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.