CBD BROOKLYN MANGO INDOOR BLÜTEN

13,50 €
Bruttopreis

Die CBD Brooklyn Mango Indoor Blüten von La Catalana CBD wurden dem Sortiment von La Huerta Grow Shop von dieser anerkannten Marke von CBD-reichen Produkten hinzugefügt.

Diese Blüten, die im Indooranbau gezogen wurden, enthalten köstliche süße und fruchtige Geschmäcker,, haben aber keine psychoaktive Wirkung. Dies macht sie sehr geeignet für jene Anbauer, die Entspannung suchen, während sie problemlos mit ihrer gewohnten Routine fortfahren. Zudem handelt es sich um Blüten, die frei von Pestizid- oder Fungizidbehandlungen sind und zu 100% in der EU legal sind.

Mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2%, braucht sich der Anbauer nur um Entspannung und das Genießen des großartigen Geschmacks und Vorteils von CBD zu kümmern.

Erhältlich in 2g-Einheiten.

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Typ und Genetik

Die CBD Brooklyn Mango Blüten von der Catalana CBD sind die Antwort für Anbauer, die einen Stamm mit intensivem und köstlichem Geschmack, aber ohne psychoaktive Wirkung suchen. Diesmal präsentiert die Marke dieses attraktive Verpackungsdesign, das im Inneren eine ebenso schmackhafte und fruchtige Sorte birgt.

Die Blüten sind kompakt und von mittlerem Kaliber. Sie zeigen eine grüne Farbe mit orangefarbenen Nuancen, strotzen vor Harz und wurden in Indooranlagen angebaut, unter vollständiger Einhaltung aller Gesundheitskontrollen und ohne den Einsatz von Pestiziden oder Pflanzenschutzmitteln.

Der Geschmack ist intensiv und bringt zitrische und exotische Fruchtnoten wie Mango im Abgang, so stark, dass der CBD-liebende Anbauer sich ihm vollständig hingeben wird. Diese Blüten haben einen THC-Gehalt von 0,2%, was ein vollständig in der EU legales Produkt ergibt.

Die Verpackung kann beliebig oft geöffnet und geschlossen werden, ohne einen Hauch von Geschmack zu verlieren, dank ihres Zip-Verschlusses.

Das Paket enthält 2g geerntete Blüten, die bereit zum Konsum sind.

Obwohl CBD in anderen Ländern der EU zunehmend zur Durchführung alternativer Cannabisbehandlungen genutzt wird, müssen solche Behandlungen ausschließlich von einer zertifizierten medizinischen Autorität empfohlen werden.

Meinung von La Huerta

Interessierte Anbauer können im Shop von La Huerta viele weitere CBD-Produkte finden, wie Extrakte, E-Liquids oder CBD-Öle.

Entsprechend den spanischen und europäischen Gesetzen:

  • Produkt für die Sammlung.
  • Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.

Dieses Produkt entspricht den Vorschriften seines Herkunftslandes.

  • Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches. oder Gesetz 17/1967, vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der geltenden Gesetzgebung im Bereich Drogen und ihrer Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. oder Königliches Dekret 729/1999, vom 12. November 1999, zur Aktualisierung der geltenden Gesetzgebung im Bereich Drogen und ihrer Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.qqq Direktive – 13/06/2002, n°53, Ratsdirektive bezüglich des gemeinsamen Katalogs der Sorten landwirtschaftlicher Pflanzen-Arten. oder Artikel 168 (Öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AFEU.
  • Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches. oder Gesetz 17/1967, vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der derzeitigen Gesetzgebung im Bereich Drogen und ihrer Anpassung an die Konvention der Vereinten Nationen von 1961.
  • Königliches Dekret 729/1999, vom 12. November 1999, zur Aktualisierung der geltenden Gesetzgebung im Bereich Drogen und ihrer Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Direktive – 13/06/2002, n° 53, Ratsdirektive bezüglich des gemeinsamen Katalogs der Sorten landwirtschaftlicher Pflanzen-Arten.
  • Artikel 168 (Öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AFEU.
  • Verordnung (EU) Nr. 639 der Kommission vom 11. März 2014, welche die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über geltende Bestimmungen für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Beihilferegime innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik und Änderung des Anhangs X dieser Verordnung vervollständigt.
  • Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über geltende Bestimmungen für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der Beihilferegime innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates.
  • Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 Nr. 1308 über die Einrichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates. Übereinkommen von Wien der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Verkauf von Waren.

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