Typ und Genetik
Die CBD Shelby Blüten von Iguana Smoke sind die Lösung für Züchter, die einen Stamm mit intensivem und köstlichem Geschmack suchen, jedoch ohne psychoaktive Wirkung. Blüten von hoher Qualität und garantiertem Geschmack.
Die Blüten sind kompakt und von mittlerem Kaliber. Sie haben eine hellgrüne Farbe, die ihnen ein frisches Aussehen verleiht und sie wurden in kontrollierten Gewächshäusern angebaut, ohne Pestizide, Pflanzenschutzmittel oder gentechnisch veränderte Organismen.
Der Geschmack ist kräftig, ausgeprägt und bringt süße, fruchtige, zitrus- und waldbetonte Nuancen im Nachgeschmack hervor. Diese Blüten weisen hohe Konzentrationen von 15% CBD und eine winzige Menge von 0,2% THC auf, was ein Produkt ergibt, das zu 100% legal in der EU ist.
Sie kommen in einer eleganten, schwarzen Verpackung, die aus einem geruchshemmenden Material mit Reißverschluss hergestellt ist, um zu verhindern, dass die Blüten ihre Frische und Qualität verlieren. Die Verpackung kann so oft wie gewünscht geöffnet und wieder verschlossen werden, ohne an Qualität einzubüßen.
Das Paket enthält 3g kurierte und verzehrfertige Blüten.
Obwohl in anderen Ländern der EU CBD zur Durchführung alternativer Cannabisbehandlungen genutzt wird, sollten diese Behandlungen ausschließlich auf Empfehlung einer zertifizierten medizinischen Autorität durchgeführt werden.
Meinung von La Huerta
Interessierte Züchter können im La Huerta Grow Shop viele weitere Produkte mit CBD finden, darunter Extrakte, E-Liquids oder Öl mit CBD.
Gemäß spanischen und europäischen Gesetzen:
- Produkt für Sammlerzwecke.
- Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt erfüllt die Vorschriften seines Herkunftslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches. oder Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, Aktualisierung der aktuellen Gesetzgebung in Bezug auf Drogen und ihre Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Oder Königliches Gesetz 729/1999 vom 12. November 1999, zur Aktualisierung der aktuellen Gesetzgebung in Bezug auf Drogen und Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Direktive - 13/06/2002, Nr. 53, Direktive des Rates in Bezug auf den gemeinsamen Katalog von Arten landwirtschaftlicher Pflanzen.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches. oder Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, Aktualisierung der aktuellen Gesetzgebung in Bezug auf Drogen und ihre Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.
- Königliches Gesetz 729/1999 vom 12. November 1999, zur Aktualisierung der aktuellen Gesetzgebung in Bezug auf Drogen und Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Direktive - 13/06/2002, Nr. 53, Direktive des Rates in Bezug auf den gemeinsamen Katalog von Arten landwirtschaftlicher Pflanzen.
- Article 168 (öffentliche Gesundheit), Titel XIV, TFUE.
- Verordnung (EU) Nr. 639 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über Regelungen für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen von Unterstützungsregimen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und Änderung von Anhang X dieser Verordnung.
- Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festlegung von Regelungen für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen von Unterstützungsprogrammen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates.
- Verordnung (EU) Nr. 1308 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Agrarerzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates. UN-Übereinkommen von Wien 1988 über den Internationalen Warenkauf.