Typ und Genetik
Die CBD Banana Smash Blüten von Only CBD sind die Antwort für Cannabisanbauer, die auf der Suche nach einem Stamm mit intensivem und leckerem Geschmack sind, jedoch ohne psychoaktive Wirkung. Diesmal präsentiert die Marke diese attraktive Verpackung, welche eine der leckersten Sorten ihres Sortiments beinhaltet.
Die Blüten sind kompakt und von mittlerem Kaliber. Sie zeigen eine helle grüne Farbe, auffällige orangefarbene Staubfäden und wurden in kontrollierten Gewächshäusern angebaut.
Der Geschmack ist intensiv, bringt zitrusartige Nuancen und erdige Akzente hervor, die so stark sind, dass sie zweifellos Liebhaber von CBD verzaubern werden. Diese Blüten enthalten hohe Konzentrationen von CBD von 10%, im Vergleich zu einem winzigen THC-Anteil von 0,2%, was ein Produkt mit legalem Ursprung in der EU gewährleistet.
Es wird in einer eleganten, auffälligen Verpackung geliefert, die aus geruchsdichtem Material mit Reißverschluss besteht und verhindert, dass die Blüten an Frische und Qualität verlieren. Die Verpackung kann so oft wie gewünscht geöffnet und geschlossen werden, ohne auch nur einen Hauch von Geschmack zu verlieren.
Die Verpackung enthält 3,5g getrocknete und zum Konsum bereite Blüten.
Obwohl in anderen EU-Ländern CBD zur Durchführung alternativer Behandlungen mit Cannabis genutzt wird, sollten diese Behandlungen ausschließlich von einer zertifizierten medizinischen Behörde empfohlen werden.
Meinung von La Huerta
Der interessierte Anbauer kann im La Huerta Grow Shop ein großes Angebot an CBD-Produkten finden, wie Extrakte, E-Liquids oder CBD-Öle.
In Übereinstimmung mit spanischem und europäischem Recht:
- Produkt für Sammler.
- Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt entspricht den Vorschriften seines Herkunftslandes.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches. o Gesetz 17/1967, vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und ihrer Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. o Königliches Dekret 729/1999, vom 12. November 1999, zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und ihrer Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.qqq Richtlinie – 13/06/2002, Nr. 53, des Rates in Bezug auf den gemeinsamen Katalog der Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten. o Artikel 168 (Öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AEUV.
- Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches. o Gesetz 17/1967, vom 8. April 1967, zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und ihrer Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961.
- Königliches Dekret 729/1999, vom 12. November 1999, zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und ihrer Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie – 13/06/2002, Nr. 53, des Rates in Bezug auf den gemeinsamen Katalog der Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten.
- Artikel 168 (Öffentliche Gesundheit), Titel XIV, AEUV
- Verordnung (EU) Nr. 639 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über für Direktzahlungen an Landwirte in Rahmen der Stützungsregelungen der gemeinsamen Agrarpolitik geltende Bestimmungen und Änderung des Anhangs X dieser Verordnung.
- Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festlegung von für Direktzahlungen an Landwirte in Rahmen der Stützungsregelungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Bestimmungen und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates.
- Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 Nr. 1308 zur Schaffung einer gemeinsamen Marktorganisation für Agrarerzeugnisse und Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates. Übereinkommen der Vereinten Nationen von Wien 1988 über den internationalen Warenkauf.