Die Apple Jack CBD-Blüten von Xuxes CBD verfügen über einen hohen CBD-Gehalt. Diese getrockneten und fermentierten Blüten stammen aus Italien und haben eine mittelgroße bis große Größe mit einer mintgrünen Farbe.
Ihr charakteristisches sehr intensives fruchtiges und süßes Aroma ist herausragend und das Beste ist, dass sie kein THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten, daher besitzen sie keine psychoaktiven Effekte.
Die Blüten werden verpackt geliefert, um ihre geschmacklichen Eigenschaften perfekt zu bewahren.
Die CBD-Blüten Apple Jack von XuxesCBD stammen aus Italien und haben eine mittlere bis große Größe. Sie sind mintgrün und ihr Duft ist sehr intensiv und fruchtig mit süßen Noten. Diese Genetik erzeugt längliche Blüten und hat einen hohen Gehalt an Cannabinoiden mit medizinischen Eigenschaften, die noch untersucht werden, und kein THC.
Die Cannabinoidkonzentration von CBD Apple Jack: THC <0,2% CBG <4% CBD <12%
Cannabidiol wird sehr geschätzt für seine vermuteten therapeutischen Eigenschaften, weshalb es in Ländern wie Belgien, Portugal, Österreich, Uruguay oder Italien zu medizinischen Zwecken verwendet wird. CBD hat keine psychoaktiven Effekte, es wird jedoch untersucht, ob es bei Prozessen, die mit Angst, chronischen Schmerzen, Krampfanfällen und anderen Symptomen einhergehen, helfen kann.
In Übereinstimmung mit spanischen und europäischen Gesetzen:
Produkt für Sammler.
Nicht zum menschlichen Verzehr geeignet.
Dieses Produkt erfüllt die gesetzlichen Anforderungen seines Ursprungslandes.
Artikel 368, 371, 372 des Strafgesetzbuches.
In Spanien wurden mit dem Gesetz 17/1967 vom 8. April 1967, die geltenden Vorschriften über Betäubungsmittel aktualisiert und an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 angepasst.
Königlicher Erlass 729/1999 vom 12. November 1999 zur Aktualisierung der geltenden Drogengesetzgebung und zur Anpassung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961. Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik)
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608)
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 über den internationalen Warenkauf.